Viehstrich


Hochwasser- und Starkregenvorsorgeportal Viehstrich

Während Flusshochwasser an größeren Gewässern (z.B. Rhein) durch großflächige Überregnung des Einzugsgebietes verursacht werden, sind Starkregenereignisse meist kurze, aber intensive Gewitterregen. Diese treten häufig lokal begrenzt auf und verursachen Sturzfluten im Gelände sowie Hochwasser an kleineren Bächen. Klimaexperten sagen voraus, dass zukünftig Unwetterereignisse mit lokalem Starkregen und Überflutungen vermehrt auftreten werden. Für diese kleinräumigen Starkregenereignisse bestehen andere Ausgangsbedingungen und Handlungsansätze als für langsam ansteigendes Flusshochwasser. Auch die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern ist von vielen kleineren Gewässern geprägt, welche bei Starkregenereignissen schnell anschwellen und ausufern können. Um potentielle Schäden möglichst zu vermeiden, ist es wichtig, adäquate Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen. Zur bestmöglichen Vorsorge auf das nächste Hochwasser- oder Starkregenereignis hat die VG Bad Bergzabern das Ingenieurbüro Reihsner PartG mbB aus Wittlich beauftragt, für das Einzugsgebiet „Viehstrich“ ein Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept zu erstellen. Betrachtet werden dabei die Ortslagen von Schweigen-Rechtenbach, Schweighofen, Kapsweyer und Steinfeld sowie deren Außengebiete. Die Betrachtung des gesamten Einzugsgebietes ermöglicht eine gesamtheitliche Berücksichtigung des Gewässers, sodass gegebenenfalls auch gemeindeübergreifende Maßnahmen umgesetzt werden können.

Was ist ein Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept?

Die Hochwasser- und Starkregenvorsorge ist eine Gemeinschaftsaufgabe von öffentlichen Trägern und der Bevölkerung. Die Gemeinden, sowie die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden, sollen mit Hilfe des Konzeptes besser auf Hochwasser- und Starkregenereignisse vorbereitet und so weit wie möglich geschützt werden. Ein wesentlicher Bestandteil des Vorsorgekonzeptes ist, bei der betroffenen Bevölkerung das Bewusstsein für die Risiken zu schärfen sowie die Eigeninitiative zum Schutz von Hab und Gut zu fördern und dadurch die Gefahr von hohen Schadenssummen zu minimieren.

Das Konzept beinhaltet umfassende Maßnahmen der örtlichen Vorsorge:

  • Technische Schutzmaßnahmen im öffentlichen Bereich
  • Förderung von Wasserrückhalt in der Fläche
  • Informationen für die betroffene Bevölkerung
  • Vorbereitung von Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz
  • Betrachtung der Starkregengefahr am Ursprung – nicht erst in der Gemeinde

Das Konzept umfasst aber auch Informationen zur privaten Hochwasservorsorge:

  • Richtiges Verhalten bei Hochwasser- und Starkregenereignissen
  • Auskunft zur Hochwasserversicherung (Elementarschadenversicherung)
  • Schutzmaßnahmen an Häusern und Anlagen

Die rechtliche Grundlage für den privaten Hochwasserschutz ist im Wasserhaushaltsgesetz § 5, Abs. 2 klar definiert: „Jede Person, die durch Hochwasser [und Starkregen] betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.“

Neben allgemeingültigen Informationen zum Thema Starkregen sowie Hinweisen zur Eigenvorsorge wird jeder Ort im Einzugsgebiet „Viehstrich“ genau begutachtet. Die Erfassung der Gefahrenlage vor Ort sowie die Identifikation von Gefahrenstellen und Maßnahmenvorschlägen zur Verringerung des Gefahrenpotentials sind wichtige Bestandteile des Konzeptes. Das Konzept zeigt also auf, wie die Situation vor Ort im Hinblick auf die Starkregen- und Hochwasservorsorge verbessert werden kann. Inwieweit diese Maßnahmenvorschläge umgesetzt werden, wird anschließend durch die Träger entschieden.

Es ist dringend zu berücksichtigen, dass jegliche Maßnahmen keinen absoluten Schutz vor Überflutung bieten können. Alle Maßnahmen sind in ihrer Wirkung sowohl aus technischer, als auch aus wirtschaftlicher Sicht endlich. Ein vollkommener Schutz kann somit auch bei Umsetzung aller Maßnahmenvorschläge niemals gegeben sein!

Ablaufplan für die Erstellung des Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes


Die Termine der jeweiligen öffentlichen Veranstaltungen werden vorab im Amtsblatt sowie auf der Internetseite veröffentlicht.

Das Konzept wird nach Fertigstellung auf dieser Internetseite veröffentlicht.

Auf den folgenden Seiten (siehe Menüpunkte) erfahren Sie alles Wissenswerte zur Erstellung des Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes.