Betreuende Grundschule

Betreuende Grundschulen

Als zuständige Schulträger werden die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern und die Ortsgemeinde Klingenmünster, im kommenden Schuljahr 2026/2027, das freiwillige Betreuungsangebot der „Betreuenden Grundschule“ weiterhin anbieten.

Die Anmeldeformulare für die jeweiligen Betreuungsangebote stehen zum Download bereit.

Die Betreuungsangebote variieren je Schule.




FAQ Betreuende Grundschulen

  • Wie sind die Betreuungszeiten an den Grundschulen?

    Böhämmer Grundschule Bad Bergzabern
    Montag – Donnerstag: 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr
    Freitag: 12.55 Uhr bis 16.00 Uhr

    Grundschule Dörrenbach
    Montag – Freitag: 12.15 Uhr bis 16.15 Uhr

    Horbach-Grundschule Gleiszellen-Gleishorbach
    Montag – Freitag: 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr

    Grundschule Steinfeld
    Montag – Donnertag: 11.40 Uhr bis 13.45 Uhr
    Freitag: 12.45 Uhr bis 16.00 Uhr

    August-Becker Schule Klingenmünster
    Montag – Freitag: 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr

  • Wie hoch ist der Elternbeitrag?

    Bei den aufgeführten Elternbeiträgen handelt es sich um Monatsbeiträge, die von August bis Juli erhoben werden. Die Elternbeiträge sind monatlich zu entrichten.

  • Wie hoch ist der Elternbeitrag, wenn mein Kind an unterschiedlichen Tagen zu unterschiedlichen Zeiten abgeholt wird?

    Es werden keine Mischberechnungen erstellt. Bei unterschiedlichen Anmeldezeiten ist der Beitrag zu leisten, der die höchste Dauer aufweist.
    Beispiel: Anmeldung: Montag/Mittwoch/Freitag: 12.00 – 14.00 Uhr, Dienstag/Donnerstag: 12.00 Uhr – 15.00 Uhr

    • Es wird ein Elternbeitrag in Höhe von 90 € / monatlich fällig.
  • Warum steigen die Kosten so extrem an?

    Die letzte Anpassung der Elternbeiträge fand im Jahr 2012 statt. Die Elternbeiträge, die bisher erhoben wurden, decken nicht die Kosten, die für die Aufrechterhaltung der Betreuung entstehen.

    Trotz der Kostenerhöhung erreichen wir lediglich eine Teilkostendeckung. Es besteht weiterhin ein hoher Zuschussbedarf durch die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern bzw. die Ortsgemeinde Klingenmünster.

  • Warum gibt es keine flexible Stundenbuchung?

    Wir verstehen den Wunsch nach möglichst flexiblen Lösungen. In der Praxis ist dies jedoch schwer umsetzbar. Die Betreuung muss zuverlässig mit ausreichend Personal organisiert sein.

  • Warum muss ich für 3 Stunden bezahlen, wenn mein Kind nicht an allen Tagen pro Woche die Betreuung besucht oder nicht an allen Tagen pro Woche 3 Stunden in der Betreuung bleibt?

    Die Betreuungskosten entstehen unabhängig davon, wie lange ein einzelnes Kind tatsächlich anwesend ist. Unser gewähltes „Pauschalmodell“ stellt sicher, dass das Angebot verlässlich und finanzierbar bleibt. Die Elternbeiträge orientieren sich an der Bereitstellung des Betreuungsangebotes.

  • Warum kann man nicht einfach „mehr Personal“ einsetzen, um flexibler zu sein?

    Dies ist derzeit realistisch kaum möglich, da Betreuungskräfte schwer zu finden sind.

  • Warum zahle ich den Elternbeitrag für die komplette Woche, auch, wenn mein Kind nur an 1 Tag teilnimmt?

    Wir berechnen die Elternbeiträge pauschal ab. Eine anteilige Berechnung der Kosten wird ab dem Schuljahr 2026/2027 nicht mehr vorgenommen.

  • Wie sind die Abholzeiten in der Betreuung?

    Böhämmer Grundschule Bad Bergzabern
    Montag – Donnerstag: 13.00 Uhr
    Freitag: 14.00 Uhr / 15.00 Uhr / 16.00 Uhr

    Grundschule Dörrenbach
    Montag – Freitag: 13.15 Uhr / 14.15 Uhr / 15.15 Uhr / 16.15 Uhr
    Für Kinder, die mit dem Bus fahren, weichen die Zeiten auf Grund des Busfahrplanes geringfügig ab.

    Horbach-Grundschule Gleiszellen-Gleishorbach
    Montag – Freitag: 12.50 Uhr / 14.00 Uhr / 15.00 Uhr / 16.00 Uhr

    Grundschule Steinfeld
    Montag – Donnertag: 12.45 Uhr / 13.45 Uhr
    Freitag: 13.45 Uhr / 15.00 Uhr / 16.00 Uhr

    August-Becker Schule Klingenmünster
    Montag – Freitag: 13.00 Uhr / 14.00 Uhr / 15.00 Uhr / 16.00 Uhr

  • Warum kann ich mein Kind nur noch zu bestimmten Uhrzeit abholen?

    Die stundenweise Abholung sorgt für einen ruhigen, strukturierten Tagesablauf. Feste Zeiten helfen Unruhe zu vermeiden, pädagogische Angebote besser umzusetzen und die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten.

  • Gibt es eine Betreuung in den Ferien?

    Ab dem 01.08.2026 ergibt sich durch das GanztagesFörderungsGesetz (GaFöG) ein Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für jedes Kind ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der Klassenstufe 5. Der Rechtsanspruch wird stufenweise mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 und der Klassenstufe 1 eingeführt. Der zeitliche Umfang beläuft sich auf 8 Stunden von Montag bis Freitag. Zu den Ferienangeboten für die Kinder, die unter den Rechtsanspruch fallen, informieren wir zu einem späteren Zeitpunkt.

  • Wird die Erledigung der Hausaufgaben betreut und kontrolliert?

    Die Hausgaben können während der Betreuungszeit von den Kindern eigenständig erledigt werden. Dies ist ein freiwilliges Angebot der Betreuungsteams. Den Kindern steht die Betreuungskraft helfend zur Seite. Die Verantwortung für die Erledigung der Hausaufgaben liegt bei den Eltern!

  • Wann erfahre ich, ob mein Kind einen Platz in der Betreuung bekommen hat?

    Sie erhalten bis spätestens zu Beginn der Sommerferien die Rückmeldung inkl. des Kostenbescheides durch die Schulverwaltung.

  • Kann ich mein Kind während des Schuljahres in der Betreuung anmelden?

    Eine Anmeldung während des laufenden Schuljahres ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich (z.B. Schulwechsel). Die Entscheidung liegt beim Schulträger.

  • Kann ich mein Kind während des Schuljahres von der Betreuung abmelden?

    Die Anmeldung für das ausgewählte Betreuungsangebot gilt verbindlich für das komplette Schuljahr. In den ersten zwei Schulwochen des angemeldeten Schuljahres sind Änderungen möglich. Danach ist eine Änderung / Abmeldung nur in besonderen Fällen (z.B. Wegzug) möglich. Eine Abmeldung ist nur in Rücksprach mit der Schule sowie dem Schulträger möglich.

  • Kann ich die Betreuungszeiten meines Kindes während dem Schuljahr ändern?

    Eine Änderung der Betreuungszeiten ist innerhalb der ersten zwei Schulwochen des angemeldeten Schuljahres möglich. Danach ist eine Änderung nur nach Rücksprache und Prüfung durch die Schule und dem Schulträger möglich.

  • Wie lange gilt die Anmeldung?

    Die Anmeldung zur Betreuung gilt verbindlich für ein Schuljahr.

  • Kann die Betreuung kurzfristig ausfallen?

    Wir sind bemüht, dass die Betreuung gewährleistet ist. Sollte es dennoch auf Grund von Personalunterschreitungen zu einem Ausfall der Betreuung kommen, werden wir Sie schnellstmöglich darüber informieren.

  • Fährt nach der Betreuung ein Bus / Schulbus?

    Bei den Betreuungsangeboten besteht kein Anspruch auf Schülerbeförderung. Bitte informieren Sie sich ggf. über die Buszeiten des ÖPNV.

  • Wird ein Mittagessen in der Betreuung angeboten? 

    Böhämmer-Grundschule Bad Bergzabern
    Montag – Donnerstag: Es wird kein Essen angeboten
    Freitag: Bisher wurde kein Mittagessen angeboten. Nach Anmeldeschluss werden wir die Anmeldezahlen inkl. der Anmeldungen zum Mittagessen prüfen. Sie werden im Nachgang informiert, ob wir ein Mittagessen anbieten können.

    Grundschule Dörrenbach
    Ja, es wird ein kostenpflichtiges Mittagessen angeboten. Die Abrechnung erfolgt über die Schulleitung. Es besteht die Möglichkeit Ihrem Kind eine Lunchbox mit eigenem Mittagessen mitzugeben.

    Horbach-Grundschule Gleiszellen-Gleishorbach
    Ja, es wird ein kostenpflichtiges Mittagessen angeboten. Die Abrechnung erfolgt über die Schulleitung. Es besteht die Möglichkeit Ihrem Kind eine Lunchbox mit eigenem Mittagessen mitzugeben.

    Grundschule Steinfeld
    Ja, es wird ein kostenpflichtiges, freiwilliges Mittagessen angeboten. Es besteht die Möglichkeit Ihrem Kind eine Lunchbox mit eigenem Mittagessen mitzugeben.

    August-Becker Schule Klingenmünster
    Ja, es wird ein kostenpflichtiges, freiwilliges Mittagessen angeboten. Es besteht die Möglichkeit Ihrem Kind eine Lunchbox mit eigenem Mittagessen mitzugeben.

  • Ist das Mittagessen verpflichtend?

    Siehe Punkt „Wird ein Mittagessen in der Betreuung angeboten“

  • Was ist, wenn mein Kind krank ist?

    Bitte melden Sie Ihr Kind in der Schule krank. Es gelten die Abmeldezeiten, die die Schule festlegt. Die Betreuungskräfte werden hierüber informiert. Eine Erstattung des Elternbeitrages für die Nichtinanspruchnahme der Betreuung erfolgt nicht.

  • Bekomme ich für mein Kind einen Zuschuss zum Mittagessen, wenn ich auf finanzielle Hilfe angewiesen bin?

    Für die Mittagsverpflegung können die Sorgeberechtigten einen Antrag auf „Bildung und Teilhabe“ bei der zuständigen Behörde stellen. Besteht kein Anspruch, kann beim Schulträger ein Antrag auf Kostenreduzierung über den Sozialfonds gestellt werden.

  • Warum wird von Montag bis Donnerstag die Betreuung an der Böhämmer-Grundschule auf 1 Stunde täglich reduziert

    Die Betreuung wird auf eine Stunde täglich (Montag – Donnerstag) angepasst, da die Böhämmer-Grundschule als Ganztagsschule bereits ein umfassendes Nachmittagsangebot bietet. Die verbleibende Betreuungszeit dient gezielt der Überbrückung bis zur Busabfahrt oder bis Geschwisterkinder, die die Klassenstufen 3 und 4 besuchen, Schulschluss haben.


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