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FAQs
FAQs zur kommunalen Wärmeplanung (KWP)
Allgemeines
Was ist die Kommunale Wärmeplanung (KWP)?
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Prozess, den Städte und Gemeinden durchführen, um eine klimafreundliche und zukunftssichere Wärmeversorgung zu entwickeln. Dabei wird der aktuelle Wärmebedarf analysiert und untersucht, wie fossile Energieträger durch erneuerbare Energien oder Abwärme ersetzt werden können. Ziel ist es, den CO₂-Ausstoß zu reduzieren und die Energiewende in der Verbandsgemeinde umzusetzen. Die KWP dient dabei als Leitlinie für zukünftige Maßnahmen und ist in Baden-Württemberg für große Kommunen verpflichtend. In Verbindung mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll die KWP Planungs- und Investitionssicherheit schaffen. Weitere Informationen zum GEG finden Sie hier.
Welche Vorteile habe ich als Bürger von der Kommunalen Wärmeplanung?
Durch die KWP erhalten Sie Transparenz über mögliche nachhaltige Wärmeversorgungsoptionen in Ihrer Region. Es wird geprüft, ob z. B. Nahwärmenetze, Wärmepumpen oder andere erneuerbare Lösungen sinnvoll und wirtschaftlich sind. Dadurch können Sie als Bürger fundierte Entscheidungen für Ihr Gebäude treffen. Außerdem entstehen oft neue Fördermöglichkeiten für den Umstieg auf klimafreundliche Systeme. Langfristig profitieren Sie von stabileren und planbaren Energiekosten.
Welche Schritte beinhaltet die kommunalen Wärmeplanung?
Die kommunalen Wärmeplanung führt Potenziale und Bedarf des Wärmeverbrauchs systematisch zusammen. Dadurch können die Einsatzmöglichkeiten der zukünftigen Energiequellen in der Zukunft definiert und lokal umgesetzt werden
Die kommunale Wärmeplanung besteht hauptsächlich aus den folgenden vier Schritten:
- Bestandsanalyse: Aktueller Wärmebedarf, Treibhausgasemissionen, Baubestand und vorhandene Netze
- Potenzialanalyse: Mögliche Energieeinsparungen und potentielle erneuerbare Wärmequellen in den Quartieren
- Zielszenario: Kombination aus Bestand und Potenzial zu einer bedarfsgerechten Wärmeversorgung einzelner Quartiere
- Wärmewendestrategie: Aufzeigung der empfohlene Maßnahmen und Umsetzungszeitpläne
Was beeinflussen Entscheidungen in der kommunalen Wärmeplanung?
In der kommunalen Wärmeplanung gibt es einige Faktoren, die Entscheidungen beeinflussen können. Einige der wichtigsten sind:
- Art und Maß der bestehenden Bebauung
- geplante Neubauten, Quartiere und Rückbau
- Eigentümerstrukturen der Gebäude
- aktueller Wärmeverbrauch, Wärmeerzeuger und Energieträger
- nutzbare Wärmequellen
- bestehende Wärmenetze
- aktuelle Energieeffizienz der Gebäude, Sanierungspotenzial und Sanierungsraten
- Topografie der VErbandsgemeinde
Diese Faktoren können je nach Standort und spezifischen lokalen Gegebenheiten variieren und interagieren oft miteinander, was komplexe Entscheidungsprozesse in der kommunalen Wärmeplanung zur Folge hat.
Zukünftige Wärmequellen und -versorgung
Wie sollen wir stattdessen heizen?
Die Optionen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung werden sich von Haus zu Haus unterscheiden. Einige Gebiete werden besonders gut für Wärmenetze geeignet sein, in anderen könnten Wärmepumpen die umweltfreundlichste und kosteneffizienteste Lösung sein. In jedem Gebiet wird es aber Ausnahmen geben, für die dann Individuallösungen gefunden werden. Die kommunale Wärmeplanung wird durchgeführt, um genau diese Frage zu beantworten: Wo kann erneuerbare Wärme in Zukunft herkommen und in welchen Wohngebieten ist welche Lösung optimal?
Was bedeutet die 65% Pflicht?
Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen neu eingebaute Heizungsanlagen künftig zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Wie diese Anforderung erfüllt werden kann, hängt von der Art der Heizung (Wärmenetz, Fernwärme, Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, etc.) ab.
Für Neubauten in Neubaugebieten gilt die Anforderung von 65% erneuerbarer Energien bereits ab dem 1. Januar 2024. Für bestehende Gebäude und für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten, greift das Gesetz erst nach Ablauf von Übergangsfristen. In der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern müssen neue Heizungen die Anforderungen spätestens ab dem 1. Juli 2028 erfüllen.
Das Gesetz wendet sich an Eigentümer und Eigentümerinnen von Wohnungen und Häusern, Mieter und Mieterinnen sind nicht verpflichtet.
Welche Rolle spielt der Anschluss an ein Wärmenetz?
In der KWP wird untersucht, welche Energiequellen in der Verbandsgemeinde sinnvoll sind, und ob z.B. ein Nah- oder Fernwärmenetz in bestimmten Stadtteilen wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll ist. Die Kommune informiert Sie, ob ein Netz für Ihre Straße oder Ihr Viertel geplant ist.
Wo bekomme ich Unterstützung, wenn ich meine Heizung erneuern möchte?
Die Verbandsgemeinde bietet monatlich kostenlose Energieberatungen für Privatpersonen an, weiterführende Informationen sind hier verlinkt. Auch das Land Baden-Württemberg und der Bund bieten Förderprogramme für den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme. Sie können sich z. B. zu Wärmepumpen, Solarthermie oder den Anschluss an Wärmenetze beraten lassen. Die Kommune informiert, welche Anlaufstellen konkret für Sie zuständig sind.
Folgen, Kosten, Ansprechpartner etc.
Muss ich meine funktionierende Heizung tauschen?
Nein, niemand muss eine funktionierende Gas- oder Ölheizung austauschen, kaputte Heizungen dürfen auch weiterhin repariert werden (bis zum Jahr 2045). Ausgenommen sind alte, besonders ineffiziente Anlagen: Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen – von wenigen Ausnahmen (§§ 71, 72 GEG) abgesehen – ersetzt werden. Diese Regelung gilt schon länger.
Kostet mich die Umsetzung der KWP Geld?
Die Erstellung des Wärmeplans selbst verursacht Ihnen als Bürger keine Kosten. Sollten Sie sich später entscheiden, Ihr Heizsystem umzustellen, können dabei natürlich Investitionskosten entstehen. Allerdings gibt es umfangreiche staatliche Förderungen und Zuschüsse für erneuerbare Heizsysteme und Effizienzmaßnahmen. Ziel ist, dass langfristig Ihre Heizkosten sinken oder stabil bleiben. Die Kommunale Wärmeplanung hilft, kostengünstige und nachhaltige Lösungen frühzeitig aufzuzeigen.
Wird die KWP für die VG Bad Bergzabern gefördert?
Die Stelle des Klimaschutzmanagers wird unter dem Titel „KSI: Erstellung einer KOmmunalen Wärmeplanung“ im 90% mit dem Förderkennzeichen 67K25310 durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert.
An welchen Ansprechpartner kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen wenden Sie sich an den Klimaschutzmanager der Verbandsgemeinde, Herrn Karsten Brand.
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