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FAQs
FAQs
Was bedeutet die 65% Pflicht?
Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen neu eingebaute Heizungsanlagen künftig zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Wie diese Anforderung erfüllt werden kann, hängt von der Art der Heizung (Wärmenetz, Fernwärme, Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, etc.) ab.
Für Neubauten in Neubaugebieten gilt die Anforderung von 65% erneuerbarer Energien bereits ab dem 1. Januar 2024. Für bestehende Gebäude und für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten, greift das Gesetz erst nach Ablauf von Übergangsfristen. In der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern müssen neue Heizungen die Anforderungen spätestens ab dem 1. Juli 2028 erfüllen.
Das Gesetz wendet sich an Eigentümer und Eigentümerinnen von Wohnungen und Häusern, Mieter und Mieterinnen sind nicht verpflichtet.
Muss ich meine funktionierende Heizung tauschen?
Nein, niemand muss eine funktionierende Gas- oder Ölheizung austauschen, kaputte Heizungen dürfen auch weiterhin repariert werden (bis zum Jahr 2045). Ausgenommen sind alte, besonders ineffiziente Anlagen: Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen – von wenigen Ausnahmen (§§ 71, 72 GEG) abgesehen – ersetzt werden. Diese Regelung gilt schon länger.
Wie sollen wir dann stattdessen heizen?
Die Optionen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung werden sich von Haus zu Haus unterscheiden. Einige Gebiete werden besonders gut für Wärmenetze geeignet sein, in anderen könnten Wärmepumpen die umweltfreundlichste und kosteneffizienteste Lösung sein. In jedem Gebiet wird es aber Ausnahmen geben, für die dann Individuallösungen gefunden werden. Die kommunale Wärmeplanung wird durchgeführt, um genau diese Frage zu beantworten: Wo kann erneuerbare Wärme in Zukunft herkommen und in welchen Wohngebieten ist welche Lösung optimal?
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