FAQs


FAQs zur Windenergie

Allgemeines

KEBBL: Unsere AöR 

  • Was ist eine AöR?

    Eine AöR ist eine Einrichtung der Verwaltung, die auf Dauer verschiedene öffentliche Aufgaben erfüllt.  Sie stellt eine eigenständige juristische Person dar in deren Handeln nicht der monetäre Gewinn im Vordergrund steht, sondern die Erfüllung der Aufgabe. Eine AöR kann flexibler als viele gemeindeinterne Strukturen wirtschaftliche Betätigungen ausüben.

  • Will die AöR mein Grundstück kaufen, oder pachten?

    Die AöR möchte grundsätzlich keine Grundstücke kaufen oder pachten, sondern nur als Makler zwischen den Grundstückseigentümern und den Windkraftfirmen auftreten. Pacht- bzw. Kaufverträge werden direkt mit der Firma abgeschlossen.

  • Welche Ortsgemeinden nehmen an der AöR teil?

    An der AöR nehmen folgende Ortsgemeinden teil.

    • Barbelroth
    • Dierbach
    • Gleiszellen-Gleishorbach
    • Hergersweiler
    • Kapellen-Drusweiler
    • Klingenmünste
    • Niederhorbach
    • Oberhausen
    • Oberotterbach
    • Pleisweiler-Oberhofen
    • Schweigen-Rechtenbach
    • Steinfeld
    • Vorderweidenthal
  • Kann ich bei der AöR mitmachen? 

    Nein, an der AöR können nur juristische Personen des öffentlichen Rechts Mitglied werden (z.B. Ortsgemeinden).

  • Warum soll ich die AöR unterstützen und nicht direkt einen Nutzungsvertrag unterschreiben?

    Durch das gemeinsame Auftreten vieler Grundstückseigentümer hat die AöR eine stärke Verhandlungsposition gegenüber den Windkraftfirmen als der einzelne Grundstückseigentümer. Die AöR möchte neben den reinen Pachtverträgen auch eine finanzielle Beteiligung der Grundstückseigentümer und der AöR am Betrieb der Windkraftanlagen verhandeln. Die Pachtverträge selbst bieten kaum Verhandlungsspielräume und sind bei allen Firmen ähnlich.  Die Beteiligungsmöglichkeiten sind dagegen sehr vielfältig und lassen Verhandlungsspielräume.

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