vhs | V383 - Vorsorgen per Vollmacht

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V383 – Vorsorgen per Vollmacht Durch Alter oder Krankheit kann jeder von uns in kurzer Zeit in eine Verfassung geraten, in der er seine Angelegenheiten nicht mehr alleine erledigen kann. Was dann? Wer darf dann die notwendigen Zahlungen vom Konto vornehmen? Wer kümmert sich um Arztgespräche und -termine? Wer klärt die Bedingungen der Pflege – ob zu Hause oder in einem Heim? Wer klärt die damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen? Das alles sind Fragen, die jeder möglichst weit von sich weist. Weder Freunde noch Angehörige haben ohne spezielle Vollmacht das Recht, stellvertretend zu handeln oder zu entscheiden. Fehlt eine solche Vollmacht, bestellt das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer. Das kann ein Angehöriger sein, muss es aber nicht. Wünschenswert ist, diese Probleme innerhalb der Familie zu lösen. Dazu ist es allerdings notwendig, eine Vollmacht zu erteilen. Mit einer Vorsorgevollmacht kann man eine private Regelung treffen, die im Allgemeinen eine gesetzliche Betreuung überflüssig macht. Sie muss allerdings frühzeitig aufgesetzt werden, zu einem Zeitpunkt, zu dem der Betroffene noch im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte, im rechtlichen Sinne "geschäftsfähig" ist. Wo die Unterschiede liegen und was es zu beachten gilt, erfahren Sie bei diesem Vortrag. Dozent: Johannes Pfeiffer, AWO Betreuungsverein SÜW e.V. Kursgebühr: 0 € BITTE ANMELDEN!

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