Grundsteuerreform

Grundsteuerreform – Informationen zum Versand der Grundsteuerbescheide

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern,

mit dem Jahresbeginn 2025 ist die Grundsteuerreform in Kraft getreten. Somit erhalten alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer neue Grundsteuerbescheide auf Basis der im Rahmen der Reform ermittelten neuen Grundsteuerwerte. Die Grundsteuerbescheide werden von der jeweiligen Gemeinde ausgestellt, in deren Zuständigkeitsbereich das Grundstück liegt. Die Berechnungsgrundlagen basieren auf den durch das Finanzamt festgestellten neuen Grundsteuerwerten, die ab dem Stichtag 01.01.2025 anstelle der bisherigen Einheitswerte gelten.

Bereits seit Oktober 2022 wurden die Feststellungen der neuen Grundsteuerwerte sowie die darauf aufbauenden Festsetzungen des Grundsteuermessbetrags den Eigentümerinnen und Eigentümern durch das Finanzamt zugestellt. Diese bilden die Grundlage für die nun von den Gemeinden festgesetzte Grundsteuer.

Wie berechnet sich die Grundsteuer?

Grundsteuerwert                               x                               Steuermesszahl                                 =                               Grundsteuermessbetrag
(durch Finanzamt)                                                               (durch Land RLP)                                                                (durch Finanzamt)

Grundsteuermessbetrag                  x                               Hebesatz                                             =                               zu zahlende Grundsteuer
(durch Finanzamt)                                                              (durch Gemeinde)                                                               (an jeweilige Gemeinde)

Wann können Sie mit dem Grundsteuerbescheid bzw. Abgabenbescheid Ihrer Gemeinde rechnen?

In vorausgegangenen Veröffentlichungen haben wir Sie darüber informiert, dass erst nach vollständiger Bearbeitung der uns vom Finanzamt digital übermittelten Daten Hebesatzprognosen und Berechnungen als fundierte Entscheidungsgrundlage für den jeweiligen Ortsgemeinderat/Stadtrat möglich sein werden.

Diese Arbeiten sind abgeschlossen und die Beschlussfassungen in den entsprechenden Gremien haben begonnen bzw. sind in einigen Ortsgemeinden bereits erfolgt.

Ab Ende März/Anfang April 2025 (Kalenderwoche 14) werden die neuen Grundsteuerbescheide verschickt. Wann genau für Ihre Ortsgemeinde damit zu rechnen ist, hängt von der Beschlusslage über die Hebesätze und der Veröffentlichung der Hebesatzsatzung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern ab. Aus ökonomischen Gründen haben wir am bisherigen Verfahren der Abgabenbescheide festgehalten, mit denen nicht nur die Grundsteuer, sondern unter anderem auch die Wirtschaftswegebeiträge und die Hundesteuer festgesetzt werden.

Wann ist die Zahlung der Grundsteuer und weiteren Abgaben fällig?

Die im Bescheid ausgewiesene Grundsteuer und ggf. die weiteren Abgaben sind wie in den Vorjahren zu den im Grundsteuerbescheid genannten Fälligkeiten direkt an die Verbandsgemeindekasse Bad Bergzabern zu zahlen. Bestehende Einzugsermächtigungen (SEPA-Mandate) finden weiter Anwendung. In Fällen ohne bisherige Einzugsermächtigung kann eine solche jederzeit erteilt werden.

Der erste Fälligkeitstermin am 15.02.2025 konnte nicht eingehalten werden, da die Bescheide in diesem Jahr aufgrund der Umstellung erst später verschickt werden. Je nach Gemeinde gilt das auch für den zweiten Fälligkeitstermin (15.05.2025). Bitte entnehmen Sie die genauen Fälligkeiten Ihrem Abgabenbescheid.

Haben Sie Rückfragen und Einwände?

Bitte unterscheiden Sie:

➢ Fragen und Einwände zum Grundsteuerbescheid (z. B. zur Zahlung oder dem Hebesatz) beantwortet die Grundsteuerstelle der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern.
     Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Grundsteuerbescheid.

➢ Fragen und Einwände zum Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts oder zum Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags (z. B. Steuerschuldner)           richten Sie bitte schriftlich an das für Ihr Grundstück zuständige Lagefinanzamt. Für unseren Bereich ist es das Finanzamt Landau. Die Kontaktdaten finden Sie auf den beiden zu         vor genannten Bescheiden.

Wie verhält es sich bei laufenden Einspruchsverfahren?

Haben Sie bereits Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts oder den Grundsteuermessbetrag eingelegt, wird dieses Verfahren durch den Erhalt des Grundsteuerbescheids nicht abgeschlossen. Die Grundsteuer ist dennoch fristgerecht an die Gemeinde zu zahlen. Erst nachdem ein Änderungsbescheid vom Finanzamt erteilt wurde, findet eine entsprechende Änderung des Grundsteuerbescheides statt. 

Wo sind Informationen zur Grundsteuerreform zu finden? 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung

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