FAQs


FAQs zur Windenergie

Allgemeines

KEBBL: Unsere AöR (Anstalt öffentlichen Rechts) 

  • Was ist eine AöR?

    Eine AöR ist eine Einrichtung der Verwaltung, die auf Dauer verschiedene öffentliche Aufgaben erfüllt.  Sie stellt eine eigenständige juristische Person dar in deren Handeln nicht der monetäre Gewinn im Vordergrund steht, sondern die Erfüllung der Aufgabe. Eine AöR kann flexibler als viele gemeindeinterne Strukturen wirtschaftliche Betätigungen ausüben.

  • Will die AöR mein Grundstück kaufen, oder pachten?

    Die AöR möchte grundsätzlich keine Grundstücke kaufen oder pachten, sondern nur als Makler zwischen den Grundstückseigentümern und den Windkraftfirmen auftreten. Pacht- bzw. Kaufverträge werden direkt mit der Firma abgeschlossen.

  • Welche Ortsgemeinden nehmen an der AöR teil?

    An der AöR nehmen folgende Ortsgemeinden teil.

    • Barbelroth
    • Dierbach
    • Gleiszellen-Gleishorbach
    • Hergersweiler
    • Kapellen-Drusweiler
    • Klingenmünste
    • Niederhorbach
    • Oberhausen
    • Oberotterbach
    • Pleisweiler-Oberhofen
    • Schweigen-Rechtenbach
    • Steinfeld
    • Vorderweidenthal
  • Kann ich bei der AöR mitmachen? 

    Nein, an der AöR können nur juristische Personen des öffentlichen Rechts Mitglied werden (z.B. Ortsgemeinden).

  • Warum soll ich die AöR unterstützen und nicht direkt einen Nutzungsvertrag unterschreiben?

    Durch das gemeinsame Auftreten vieler Grundstückseigentümer hat die AöR eine stärke Verhandlungsposition gegenüber den Windkraftfirmen als der einzelne Grundstückseigentümer. Die AöR möchte neben den reinen Pachtverträgen auch eine finanzielle Beteiligung der Grundstückseigentümer und der AöR am Betrieb der Windkraftanlagen verhandeln. Die Pachtverträge selbst bieten kaum Verhandlungsspielräume und sind bei allen Firmen ähnlich.  Die Beteiligungsmöglichkeiten sind dagegen sehr vielfältig und lassen Verhandlungsspielräume.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    command
    +

    Kleiner

    command

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    control
    option
    command
    .

    Verringern

    control
    option
    command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    control
    option
    command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern